Preisübersicht

Kinovorstellungen ab 12 Jahren in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person für Kinder ab 6 Jahren erlaubt

Leopold Kinos

Montag und Dienstag (Außer Feiertage) 8,00 €
Ermäßigung Mittwoch & Donnerstag bis 18:00 Uhr 9,00 €
Ermäßigung Mittwoch & Donnerstag ab 21:30 Uhr 9,00 €
Ermäßigung für Rollstuhlfahrer (Begleitperson frei) 8,00 €
Mittwoch bis Sonntag und an Feiertagen 10,00 €
Kinder unter 12 Jahren bis 18:00 Uhr 7,00 €
Familienmitglieder in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren bis 18:00 Uhr (Die Kinderermäßigung bezieht sich nur auf Kinder-/Animationsfilme) 7,50 €
3D Kinder unter 12 Jahre bis 18:00 Uhr (Kinderermäßigung bezieht sich nur auf Kinder-/Animationsfilme) 10,50 €
3D Familienmitglieder in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahre bis 18:00 Uhr (Die Kinderermäßigung bezieht sich nur auf Kinder-/Animationsfilme) 11,00 €
3D Erwachsene 13,00 €
Preview 9,00 €
Zuschlag bei Überlänge ab 125 Minuten (Zuschläge gelten bei 2D und 3D) 1,00 €
Zuschlag bei Überlänge ab 145 Minuten (Zuschläge gelten bei 2D und 3D) 2,00 €




ABC Kino

Montag und Dienstag (Außer Feiertage) 8,00 €
Ermäßigung Mittwoch & Donnerstag bis 18:00 Uhr 9,00 €
Ermäßigung Mittwoch & Donnerstag ab 21:30 Uhr 9,00 €
Mittwoch bis Sonntag und an Feiertagen 10,00 €
Preview 9,00 €
Zuschlag bei Überlänge ab 125 Minuten 1,00 €
Zuschlag bei Überlänge ab 145 Minuten 2,00 €

 

HINWEIS: Trotz FSK 12 können Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren Vorstellungen in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen.

Kinovorstellungen ab 12 Jahren in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person für Kinder ab 6 Jahren erlaubt. Stand: 1. Mai 2021

Was ist neu? (§11 Abs. 2 JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn Sie von einem Elternteil oder Vormund begleitet werden. Ab dem 01. Mai 2021 gilt diese Regel auch, wenn die Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind.

Wer ist erziehungsbeauftragte Person? (§1 Abs. 1 S. 4 JuSchG)
Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.: > Verwandte: volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern, etc. > Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Patentante oder Patenonkel, Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar*in, etc. > Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: Lehrer*innen, Ausbilder*innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleiter*innen, etc.

Welche Überprüfungspflichten gibt es? (§2 JuSchG)
Wird ein Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren von einer erwachsenen Person begleitet, bei der es sich dem Anschein nach um ein Elternteil handelt, besteht kein Anlass zur Überprüfung. Wenn es sich bei der Begleitung um eine erziehungsbeauftragte Person handelt, kann es ausreichen, wenn die Beauftragung in mündlicher Form schlüssig dargelegt wird und kein Grund ersichtlich ist, an der Berechtigung zu zweifeln. Zweifelsfälle können u.a. sein: geringes Alter der Begleitperson, auffälliges Verhalten, Eindruck des bloßen Vorwandes. In Zweifelsfällen und zur vollständigen rechtlichen Absicherung der Kinobetreiber muss die Volljährigkeit der Begleitperson sowie die Erziehungsbeauftragung überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt durch Vorlage des Ausweises sowie einer von einem Elternteil unterschriebenen schriftlichen Bestätigung mit Kontaktdaten, in welcher die erziehungsbeauftragte Person und das Kind namentlich sowie Ort und Datum der Beauftragung erfasst sind.

Hinweis:
Die FSK-Altersfreigabe des Films sollte den Eltern bzw. erziehungsbeauftragten Personen bewusst sein, da sie die Verantwortung für den Kinobesuch übernehmen. Unter www.fsk.de/begruendungen können sich Eltern vorab informieren und Kurzbegründungen für alle aktuellen Kinostarts einsehen.

Außerdem für Sie zur Information die FSK-Freigaben weiterer Länder:
Frankreich: FSK 0 / Schweiz: FSK 6 (empfohlen ab 8) / Österreich: FSK 8 / Schweden: FSK 7 / Spanien: FSK 7 / Portugal: FSK 6 / Belgien: FSK 9 / Dänemark: FSK 7 / UK: FSK 8

QUELLE: FSK - fsk.de